Herzlich willkommen auf der Homepage des Jagdgebrauchshundverein Ostetal e. V.

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Folgende Termine sind für 2025 vorgesehen:

Jahreshauptversammlung am 13.02.2025 in Selsingen
Btr-Prüfung am 23.03.2025 bei Selsingen
VJP am 12.04.2025 bei Selsingen
Richterfortbildung am 16.08.2025 in Selsingen
Sommerfest am 23.08.2025
Verbands-Stöberprüfung am 06.09.2025
HZP ohne Spur am 27.09.2025 bei Selsingen
BrP der Jägerschaft Zeven am 11.10.2025

BrP Stöberhunde der Jägerschaft Zeven am 12.10.2025

BrP der Jägerschaft Bremervörde am 11.10.2025
VGP / VPS am 18./19.10.2025 bei Selsingen

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Führerlehrgänge zur Vorbereitung auf die Hundeprüfungen werden auch 2025 angeboten (nur für Vereinsmitglieder). Es werden nur Jagdhunderassen ausgebildet.

Aktuell werden folgende Lehrgänge angeboten:
Führerlehrgänge für die
VJP / HZP / BrP werden angeboten von
Svenja Trinks - Tel. 04288-300 52 32 oder mobil 0175-245 19 92
und
Sebastian Poppe - Tel. 04763-7112, der auch einen Lehrgang für
Stöberhunde durchführt.
Evelyn Hinck (Tel. 0170-534 05 86) bietet Führerlehrgänge für VJP / HZP / BrP sowie VGP / VPS und Erschwerte Schweißprüfung - VSwP / BrP Sw an.

Der Verein bietet auch Spieltage für Welpen an.
Bei diesen Treffen sollen sich die Welpen und Junghunde im gemeinsamen Spiel weiter sozialisieren aber auch der Grundgehorsam wird eingeübt.
Bei Interesse bitte melden bei Evelyn Hinck (Tel. 0170-534 05 86) oder
Svenja Trinks (Tel. 04288-300 52 32 oder mobil 0175-245 19 92).

 

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Die Nennungen zu den Verbandsprüfungen sind auf dem aktuellen
Formblatt 1, zu finden unter https://www.jghv.de - Service - Formblätter - (ausfüllbar mit z.B. Adobe Acrobat Reader) zusammen mit einer Kopie der Ahnentafel (und Kopien der Zensurentafeln bisheriger Verbandsprüfungen) bei der Geschäftsstelle bis zum Nennungsschluss (jeweils 3 Wochen vor dem Prüfungstermin) einzureichen.
Sie gelten nur bei gleichzeitiger Überweisung des Nenngeldes auf das Vereinskonto
IBAN: DE55 2415 1235 0025 9222 87   BIC: BRLADE21ROB
(Sparkasse Rotenburg-Osterholz), oder bei gleichzeitiger Zusendung des Betrags als Verrechnungsscheck.
Bei Nichteinhaltung der Nennungsfrist oder unvollständiger Unterlagen wird ein hoher Säumniszuschlag berechnet, sofern die Nennung überhaupt noch angenommen wird.
Barzahlung am Prüfungstag ist ausgeschlossen und wird nicht akzeptiert!

Nenngelder (2025):

Btr-Prüfung 40 € (Nichtmitglieder und Nachmeldungen + 10 €)
VJP 90 € (Nachmeldungen + 10 €)
VStP 80 €
HZP 120 € (Nachmeldungen / unvollständige Unterlagen + 30 €)
VGP / VPS 140 € (lebende Ente + 20 €) (Nachmeldungen / unvollst. Unterlagen + 30 €)

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Allgemeine Prüfungsbedingungen
Zu den Prüfungen des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) sind alle Hunde zugelassen, die der Satzung des JGHV § 23 (gültig ab 1.1.2011) entsprechen.
Kranke und krankheitsverdächtige Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.
Heiße Hündinnen sind vor Prüfungsbeginn der Suchenleitung zu melden und separat zu verwahren.
Die jeweiligen tierseuchenrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Der gültige Impfpass ist zusammen mit der Ahnentafel der Suchenleitung unaufgefordert bei Prüfungsbeginn vorzulegen.

Die Nennung zur Prüfung ist nur auf Formblatt 1 mit Kopie der Ahnentafel (Vorder- und Rückseite) und unter gleichzeitiger Zahlung des Nenngeldes möglich. Nenngeld ist Reugeld! Meldungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen. Bei der Meldung zur VGP / VPS oder zu einer zweiten HZP ist das Prüfungszeugnis der Arbeit hinter der lebenden Ente in Kopie mit einzureichen.
Die Annahme der Meldungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Einganges. VJP, HZP, VGP und VPS werden nur für Vereinsmitglieder durchgeführt. Die Zahl der zugelassenen Hunde kann beschränkt werden.
Gerichtet wird nach der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Prüfungsordnung (PO) des JGHV (VZPO, VGPO, VPSO, VStPO).
Der Prüfungsordnung entsprechendes Schleppwild ist vom Führer in ausreichender Zahl mitzubringen. Lebende Enten werden vom Veranstalter gestellt.

Jeder Führer hat eine Flinte und ausreichend Patronen (für die Wasserarbeit nur Stahlschrote) mit sich zu führen.
Der Eigentümer des Hundes muss Mitglied eines dem JGHV angeschlossenen Vereins sein.